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Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn e.V. (Kurz: SOW) Informiert:
(hier die Pressemitteilung vom 12.05.2024)
Straßenausbaubeiträge und Umstellung Mitgliederbeiträge / SWPA-Einzugsverzögerung
Der Vorstand der Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn e.V. (Kurz: SOW) möchte in einer Pressemitteilung zu der immer wiederkehrenden Berichterstattung in den Medien zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in NRW klärend Informieren, da es hier insbesondere in Ortschaften, in denen es noch „Wegebaukassen“ gibt, oft zu Irritationen kommt:
„Es wird immer wieder berichtet, dass die Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen gemäß KAG-NRW abgeschafft wurden, welches auch grundsätzlich richtig ist, erklären Gertrud Quast-Koch, Vorsitzende und Christoph Schürholz, Geschäftsführer der SOW Hünsborn.
In den letzten 15 Jahren seien nur 3 keine Straßenabschnitte gemäß KAG endgültig abgerechnet worden, und alle weiteren in Hünsborn auf dem Plan stehenden, auszubauenden Straßen, werden nach Baugesetzbuch abgerechnet werden, da es sich bei diesen Straßen nicht um historische Straßen im Sinne des KAG-NRW handelt und diese auch nicht bereits erstmalig qualifiziert ausgebaut wurden, so die beiden Vorstandsmitglieder der Wegebaukasse Hünsborn SOW.
Der Vorstand findet es bedauerlich, dass in den Medien nicht differenziert hierzu berichtet wurde und dies zu zahlreichen Mitgliedsaustritten geführt hat, da scheinbar SOW-Mitglieder glauben, sie würden nie in den Genuss einer Förderung durch die SOW kommen mit Abschaffung der Umlagefinanzierung gemäß KAG.
Tatsächlich greift nicht nur in Hünsborn insbesondere beim Straßenausbau das BauGB, welches in der entsprechenden Satzung der Gemeinde Wenden den Anlieger mit 85 % der umlagefähigen Kosten am Straßenbau beteiligt.
„Das BauGB hat nichts mit dem KAG-NRW zu tun“, so Christoph Schürholz.
Weiter möchte der Vorstand seine Mitglieder darüber informieren, dass gemäß der Mitgliederversammlung vom Februar 2023 der Mitgliedsbeitrag auf von 100€ auf 120€ pro Jahr angehoben wurde und dieser nun einmal pro Jahr anstatt quartalsweise eingezogen wird.
Da es Probleme bei der Umstellung der Beiträge und dem Jahreseinzug gab, werden die Beiträge für 2024 nicht wie geplant im April, sondern erst Anfang Juni 2024 erfolgen.
Wichtiger Hinweis...
... für die Kontaktaufnahme mit dem Vorstand der Solidargemeinschaft Ortswegebau Hünsborn (SOW):
Anfragen zu Restverbindlichkeiten, zu Übernahmeanträgen, Aufnahmeanträgen, Kündigungen,
Mitgliedsdatenänderungen, und so weiter, die uns auf dem Postweg erreichen, können wir nur bearbeiten,
wenn eine gültige Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse mit angegeben wird. Eine ausschließliche
Kommunikation auf dem Postweg mit unnötigen Portokosten für den ehrenamtlich
fungierenden Verein ist nicht nötig, möglich und wird auch nicht geführt.
Bitte geben Sie bei jeder schriftlichen Anfrage Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse an.
Auch über das Kontaktformular auf dieser Internetseite können Sie uns erreichen und sogar
Dokumente mitschicken.
In der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 10.02.2023 wurde die Satzung sowie die Förderrichtlinien durch jeweils einstimmige Beschlüsse der Mitglieder geändert. Unten finden Sie die jeweils neuen und aktuellen Fassungen.
Ebenfalls wurde beschlossen, den Mitgliedsbeitrag ab 2024 um 20 € auf dann 120 €/Jahr anzuheben.
Ab 2024 wird der Jahresbeitrag von 120 € jährlich, jeweils Ende April eingezogen und nicht mehr pro Quartal.
Wegen Problemen bei der Umstellung der Beiträge mit dem Vereinsprogramm, werden die Beiträge für 2024 erst Anfang Juni 2024 eingezogen. Wir bitten um Verständnis.